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Das Matthias-Claudius-Sozialwerk Bochum ist der Dachverband verschiedener selbstständiger Einrichtungen, die unter einer gemeinsamen Zielvorstellung arbeiten.

Sozialer Tag - Aktion Tagwerk

Seit dem Schuljahr 2006/2007 beteiligt sich die Matthias-Claudius-Schule, gestützt auf einen Beschluss der Schulkonferenz, an Aktion Tagwerk. Wir haben an dieser Stelle die in den letzten Jahren am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt und hoffen, dass unsere Antworten helfen werden, diese Fragen zu beantworten.

Arbeitszeit

Es gelten die Gesetze des Jugendschutzes, die unter www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/ nachzulesen sind. Ansonsten gibt keine Vorgabe hinsichtlich einer Mindestarbeitszeit.

Beiträge zu den Sozialversicherungen

Es besteht keine Versicherungs- oder Beitragspflicht für den Arbeitgeber.

Gesamtlohn

Es gibt keine Vorgaben hinsichtlich eines mindestens an diesem Tage zu erwirtschaftenden Lohnes.

Informationen zu Aktion Tagwerk

Ausführliche Informationen, insbesondere zu den unterstützten Projekten finden Sie unter www.aktion-tagwerk.de

Mindestalter

Nach den Bestimmungen des Jugendschutzes dürfen Kinder, die jünger als 13 Jahre sind, nicht zu gewinnbringender Arbeit herangezogen werden. Dies wird bei einer haushaltsnahen Tätigkeit im privaten Bereich sicherlich niemand kontrollieren. Bei Betrieben im Freundes- und Verwandtenkreis ist eine Beschäftigung denkbar, allerdings trägt der Betrieb das Risiko.

Mindestlohn

Es gibt keine Vorgaben an einen Mindeststundenlohn, allerdings sollte dieser nicht sittenwidrig sein.

Spendenquittung

Es kann keine Spendenquittung für den Betrieb ausgestellt werden, da nicht der Betrieb eine Spende vornimmt, sondern die Schülerin/der Schüler den Arbeitslohn für die bei dem Arbeitgeber verrichtete Arbeit spendet.

Tätigkeiten

Auch hier gelten die Gesetze des Jugendschutzes. (s. Arbeitszeit)

Überweisung der Löhne auf das Schulkonto

Diese Maßnahme dient weder der Kontrolle der Entlohnung noch soll heimlich Geld für die Schule abgezweigt werden. Da jeder Schüler/jede Schülerin verpflichtet ist, den Nachweis der Arbeit durch Abgabe des Lohnes in bar oder Unterlagen zur Überweisung zu erbringen, müsste die Schülerin/der Schüler im Falle der Überweisung direkt an Aktion Tagwerk erneut den Arbeitgeber aufsuchen, um von ihm eine Kopie der Überweisungsunterlagen zu bekommen. Dieser Aufwand wird durch die Überweisung auf das Schulkonto vermieden. Bei einer direkten Überweisung an Aktion Tagwerk ist zudem nicht mehr gewährleistet, dass 50 v. Hundert des Geldes dem von der Schülerschaft bestimmten Zweck zu Gute kommen. Die Matthias-Claudius-Schule ist verpflichtet, alle in bar oder durch Überweisung erhaltenen Beträge vollständig an Aktion Tagwerk zu überweisen.

Verbuchen der Löhne

Wegen der Besonderheit der Aktion und vor dem Hintergrund, dass steuerliche Auswirkungen nicht zu erwarten, werden es die Finanzämter ausnahmsweise nicht beanstanden, wenn von dem Lohnsteuerabzug durch die Arbeitgeber abgesehen wird. Das bedeutet, dass alle Firmen und Betriebe, die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Aktion Tagwerk beschäftigen, das Arbeitsendgeld für die Schülerinnen und Schüler als Betriebsausgaben absetzen können, ohne zusätzlich Lohnsteuer zahlen zu müssen. Es wird empfohlen, den Lohn nicht nach der üblichen Art und Weise zu verbuchen, sondern diesen über ein Kostenkonto „sonstige Kosten“, „Aushilfe“ oder „Bürokosten“ zu verbuchen. Der für den Arbeitgeber bestimmte Durchschlag des Arbeitsvertrages ist als Buchungsbeleg zu nutzen.

Versicherungsschutz (Unfall, Haftpflicht)

Da Aktion Tagwerk als von der Schulkonferenz beschlossene Schulveranstaltung stattfindet, sind die Schülerinnen und Schüler über die Schule unfallversichert. Zusätzlich besteht für alle Teilnehmer eine subsidiäre Haftpflichtversicherung, die durch die Sparkassen-Finanzgruppe und andere Versicherungspartner.

Verschieben des Arbeitseinsatzes auf einen anderen zeitnahen Tag außerhalb der Unterrichtszeit

Generell ist es denkbar, dass der Arbeitseinsatz der Schülerin/des Schülers für Aktion Tagwerk bereits am Vortag oder am folgenden Tag zu dem von der Schule mit Aktion Tagwerk vereinbarten Tag außerhalb der Unterrichtszeit erfolgt, insbesondere dann, wenn eine Beschäftigung an dem allgemeinen und verbindlichen Termin für eine Firma völlig unmöglich ist. Es sei aber an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ausnahmslos an dem von der Schule mit Aktion Tagwerk vereinbarten Termin die beschäftigten Schülerinnen und Schüler unfall- und haftpflichtversichert sind!!!

Verwendung des Geldes

Mit 50 v. Hundert des erwirtschafteten Geldes werden die von Aktion Tagwerk unterstützten Projekte finanzieren. Darüberhinaus können die Schulen selbst entscheiden, welchem Projekt/welcher Organisation sie die anderen 50 v. Hundert des erwirtschafteten Geldes zukommen lassen. In der Matthias-Claudius-Schule entscheidet darüber allein die Schülerschaft. In den letzten Jahren hat sie sich beispielsweise entschieden, die Partnerschule in Goma, das Rainbow House of Hope in Uganda oder das Sterbehospiz für Kinder in Essen zu unterstützen.