zurück

Das Matthias-Claudius-Sozialwerk Bochum ist der Dachverband verschiedener selbstständiger Einrichtungen, die unter einer gemeinsamen Zielvorstellung arbeiten.

Sport

Sport an der MCS ist mehr als „Sportunterricht im Klassenverband". Neben dem „normalen“ Sportunterricht gibt es Förderangebote, Pausensport, Schulsport auf Wettkampfebene, diverse Sport-AG’s, und Sport im Rahmen des Curriculum Lern- und Lebenskompetenzen (CLL) in Verzahnung mit dem Schulsportunterricht.

In allen Teilbereichen des Schulsports geht es um „Entwicklungsförderung durch Bewegung, Spiel und Sport und Erschließung der Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur“. (Kernlehrplan Sport Sek I und Sek II). Dieser Doppelauftrag umfasst ein großes Spektrum an Sportmöglichkeiten (vgl. Bewegungs-, Spiel- und Sportkonzept der MCS).

Äußere Rahmenbedingungen

Direkt an der MCS gibt es eine „Einfach“ und eine „Dreifachturnhalle“, sowie die Möglichkeit, die Turnhalle neben dem Schulparkplatz zu nutzen. Ferner gibt es Motorikräume, die sehr gut für Kleingruppenarbeit, speziell auch im Rahmen von Förderangeboten, genutzt werden k&oumlnnen.

Außerhalb der Schule wird im Sommerhalbjahr (etwa Osterferien bis zu den Herbstferien) der Sportplatz an der Landwehr mitgenutzt, der Kunstrasen Am Hasenkamp, sowie die Hallenbäder in Querenburg, Linden und das Schwimmbad des Vereins Blau/Weiß-Bochum.

Inklusion im Sportunterricht

Jeweils zwei Parallelklassen einer Jahrgangsstufe werden koedukativ und zeitgleich von drei Lehrerinnen und Lehrern (=LuL) unterrichtet. Hier erfolgt die Aufteilung der LuL und Schülerinnen und Schüler (=SuS) ganz individuell nach der jeweiligen „Situation“ der Klassen. Dazu einige Beispiele:

  • Die Klassen werden getrennt in verschiedenen Hallenteilen unterrichtet und die Klasse mit höherem Förderbedarf hat zwei LuL, die andere einen L.
  • Oder es werden drei Lerngruppen gebildet, die dem Lernstand entsprechend differenziert unterrichtet werden.

Dies kann, abhängig von den Unterrichtsvorhaben und Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler zu neuen Gruppenzusammensetzungen führen, da die Anforderungen der jeweiligen Bewegungsfelder andere Gruppenzusammensetzungen notwendig machen könnten.

Inhalte des Sportunterrichts

Gemäß den aktuellen Kernlehrplänen Sport Sek I und Sek II werden verschiedene Bewegungsfelder mit sogenannten Pädagogischen Perspektiven verknüpft. Daraus entstehen die Unterrichtsvorhaben. Diese Bewegungsfelder geben u.a. die Möglichkeit, die Strukturen einzelner Sportarten für den Sportunterricht zu verändern oder neu zu gestalten.

Der Sportunterricht an der MCS wird durch Sportförderunterricht, Pausensport, Schulsport auf Wettkampfebene, Sport-Ags, sowie Lehrer-Eltern-Schülersport erweitert und bereichert. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie im Bewegungs-, Spiel- und Sportkonzept Schulsport ist an der MCS viel mehr ist als Sportunterricht.

Die Vielfalt der Sportmöglichkeiten und Angebote sind nur unter Mitwirkung und Hilfe vieler Menschen möglich. Dazu gehören an unserer Schule alle: Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer.

Hinweise zur Teilnahme am Sportunterricht

Kleidung und Ausrüstung

Sportkleidung und Schuhe

  • Bitte achten Sie unbedingt auf Hallenturnschuhe (keine Joggingschuhe oder outdoor-Schuhe) . Die Hallenturnschuhe  müssen hellen oder abriebfeste Sohlen haben, damit sie auf dem Hallenboden keine farbigen Streifen hinterlassen.
  • Die  Sportkleidung  muss ausreichende Bewegungsfreiheit ermöglichen und darf nicht hinderlich sein., z.B. beim Turnen Helfergriffe erschweren.
  • Schicken Sie Ihre Kinder im Winter mit langen Hosen, Rundhals-T-Shirts und Sweatshirts zum Sport, lieber ein Teil ausziehen als frieren.
  • Sportrundhals -T-shirts- sind  nicht bauchfrei und haben  keine Spaghetti-Träger, sondern haben normale Länge.
  • So genannte  „Cargo-Hosen“ oder Jeans  sind keine funktionelle Sportbekleidung und deshalb   unerwünscht.
  • Achten Sie aus Sicherheitsgründen auch darauf, dass die Sporthose oder der Sportpulli keinen Reißverschluss hat.
  • Im Sommer gehen wir auch nach draußen, d.h. Ihr Kind braucht zusätzlich ein Paar  Sportschuhe für den outdoor-Sport.
  • Gegenstände, die beim Sport behindern oder zu Gefährdung führen können, insbesondere  Uhren, Ketten, Ringe, Armbänder, Ohrenschmuck und Piercingschmuck sind abzulegen oder ggf. abzukleben. Im Einzelfall hat die Sportlehrkraft zu entscheiden, welche sicherheitsfördernden Maßnahmen zu ergreifen sind.
  • Kopfbedeckungen  (z.B. Kopftücher) dürfen die Sicht nicht einschränken. Im Einzelfall hat die Sportlehrkraft zu entscheiden, ob durch das Tragen der Kopfbedeckung eine Gefährdung besteht und welche sicherheitsfördernden Maßnahmen zu ergreifen sind. 
  • Schmuck, kosmetische Besonderheiten

    Im Schulsport müssen Schmuck und Uhren generell abgelegt werden. Haare müssen zusammengebunden werden. Kosmetische Besonderheiten wie lange Fingernägel müssen abgeklebt werden. Piercingteile dürfen weder den oder die Sporttreibenden selbst noch andere gefährden. Sie müssen herausgenommen oder wirksam abgeklebt werden.

    Im Einzelfall haben die Lehrkräfte zu entscheiden, welche zusätzlichen sicherheitsfördernden Maßnahmen zu ergreifen sind.

Schwimmen

Teilnahme am Schwimmunterricht

Die Fachkonferenz Sport hat nach den Vorgaben der Richtlinien einen neuen schulinternen Sportlehrplan erstellt, der an unserer Schule für die  Klassen 6 und 9 Unterichtsvorhaben im Bereich Schwimmen in der Sekundarstufe I vorsieht.

  • Schwimmen findet in Klasse 6  und  9 ein Halbjahr lang statt.
  • Sollte Ihr Kind an einer Allergie leiden, welche das Schwimmen verbietet, so besorgen Sie sich bitte kurz vor der Schwimmeinheit ein Attest vom Arzt. Ihr Kind ist dadurch jedoch nicht vom Unterricht befreit, sondern muss mit zum Bad kommen, um dort helfende und unterstützende Tätigkeiten auszuüben.
  • Sollte Ihr Kind aus einem anderen Grund (Menstruation, Grippe...) nicht an einer Stunde teilnehmen können, so schreiben Sie bitte eine kurze Entschuldigung, auch in dem Fall muss Ihr Kind mit zum Schwimmbad kommen, s.o.
  • Badebekleidung sollte funktionell sein, d.h. es werden  keine Bikinis, keine Tankinis, keine Stringtangas und keine Bermudahosen  akzeptiert, eine Bademütze wird nicht verlangt, aber ein Haargummi bei langen Haaren ist Pflicht. Bei Nichtteilnahme müssen die Schüler/innen Sporthose, T-Shirt und Badeschlappen anziehen.
  • Ein Elternbrief geht Ihnen rechtzeitig vor Beginn des Schwimmunterrichts mit detaillierten Angaben zu. Die dem Brief beigefügte Erklärung “Teilnahme am Schwimmunterricht“ geben  Sie dann bitte der/dem Sportlehrer/in zurück.

Freistellung vom Schulsport

Regelungen für die Freistellung

  • Freistellungen im Schulsport können nur in besonderen Ausnahmefällen und in der Regel zeitlich begrenzt auf Antrag der Erziehungsberechtigten erfolgen. Über eine bis zu einer Wochedauernde Freistellung vom Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen entscheidet der Sportlehrer bzw. die Sportlehrerin. 
  • Eine Freistellung  über eine Woche hinaus kann er (sie) nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses aussprechen. Über eine Freistellung von mehr als zwei Monaten entscheidet der Schulleiter oder die Schulleiterin auf Grund eines schulärztlichen Zeugnisses. Sofern der Freistellungsgrund offenkundig ist, kann auf die Vorlage des ärztlichen Zeugnisses verzichtet werden. Für Schülerinnen und Schüler, die vorübergehend vom Schulsport befreit sind, besteht Anwesenheitspflicht,
  • sofern diese nicht aus besonderen Gründen im Einzelfall aufgehoben wird. Vorübergehende oder dauernde Freistellungen imSchulsport sollten nach Möglichkeit auf bestimmte Belastungsformen, Inhaltsbereiche, Disziplinen bzw. Übungen begrenzt werden. Schülerinnen und Schüler, die von bestimmten körperlichen Anforderungen im Schulsport freigestellt sind, nehmen am Sportunterricht teil, soweit es die Art ihrer Sportunfähigkeit oder Behinderung zulässt. Auch für Schülerinnen und Schüler, denen körperliche Aktivitäten untersagt sind, bieten sich im Sportunterricht vielfältige Möglichkeiten einer sinnvollen Teilnahme (z.B. Mitgestaltung der Unterrichtssituation, Erwerb von Kenntnissen).

 

 

Asthma, Diabetes, Brillen

Merkblatt zur Gesundheits- und Sicherheitserziehung

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!

Im Schulsport wie im übrigen Bewegungsleben begegnen die Schülerinnen und Schüler einerseits vielen pädagogisch wertvollen, charakterbildenden Inhalten,  aber auch vielfältigen Bewegungsrisiken und gesundheitlichen Gefahren. Daher hat der Schulsport auch die Aufgabe, die Bewegungssicherheit der Schülerinnen und Schüler zu fördern, indem Maßnahmen zur Unfallverhütung und Sicherheits-erziehung in besonderer Weise ergriffen werden,  die für eine Ausbildung von Sicherheitskompetenzen geeignet sind. Für den Schulsport gilt es, Aspekte der Gesundheits- und Sicherheitserziehung besonders zu beachten. Dazu gehören auch – wie oben erwähnt- die Kleidung und Ausrüstung. Wir möchten und müssen  Sie darüber hinaus freundlich bitten, folgende Gesichtspunkte besonders zu beachten.

Voraussetzungen für die Teilnahme am Schulsport für Kinder und Jugendliche mit Asthma bronchiale und Diabetes

  • Kinder und Jugendliche, die an Asthma bronchiale erkrankt sind, dürfen nicht ohne zwingende Gründe vom Schulsport befreit werden, sondern sie sollten gerade hier im Rahmen der Möglichkeiten gefördert werden. Notwendige Voraussetzungen für die Teilnahme dieser Kinder am Schulsport ist eine enge, vertrauensbildende Zusammenarbeit zwischen den Sportlehrkräften, den betroffenen Schülerinnen und Schülern, deren Eltern und den behandelnden Ärzten.
  • Die Schülerinnen und Schüler sollten vor der Teilnahme am Schulsport ein ärztliches Attest vorlegen, in dem Hinweise zur individuellen körperlichen Belastbarkeit dokumentiert sind. Genauere Informationen über die aktuelle Belastbarkeit sollten die Sportlehrkräfte in regelmäßigen Gesprächen mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern, deren Eltern oder den behandelnden Ärzten einholen.
  • Die betroffenen Schülerinnen und Schüler sollten vor Beginn jeder Sportstunde ihr Dosier-Aerosol bei der Sportlehrkraft abgeben.  Zur direkten Kontrolle der Ausatmungsfähigkeit sollten sie ihre eigenen Peak-flow-Meter bereithalten.

Schülerinnen und Schüler mit diabetes melus im Schulsport:

  • Diabetische Kinder  können am Schulsport teilnehmen. Vor außerordentlichen, vor allem vor lang andauernden körperlichen Anstrengungen (Schwimmen, Turnen, Wandern, auch vor exzessivem Toben in der großen Pause) müssen diabetische Kinder in der Regel zusätzliche Nahrung zur Vermeidung schwerer Hypoglykämien zu sich nehmen (Brot oder andere langsam verwertbare Kohlehydrate sind besser als Obst und Obstsäfte)... .

  • Beobachtungen und Erkenntnisse der Lehrerin oder des Lehrers, Erfahrungen der Eltern und das Fachwissen der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes sind wichtige Faktoren einer erfolgreichen Therapie. Deshalb ist eine enge Kooperation der Lehrerin oder des Lehrers mit den Eltern und der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt notwendig. Für den Notfall sollten den Lehrerinnen und Lehrern die Fernsprechnummern der Eltern, der Hausärztin oder des Hausarztes und des nächstgelegenen Krankenhauses bekannt sein.

Brillen im Schulsport


Um die Sicherheit im Schulsport zu gewährleisten, existiert seit dem Jahr 2002 ein Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport, hier: „Brillen im Sportunterricht“.
Dort heißt es: "Brillenträgerinnen und Brillenträger müssen sporttaugliche Brillen oder Kontaktlinsen tragen. Sie besteht im Wesentlichen aus einem  nachgiebigen Gestell und bruchsicheren Kunststoffgläsern und hat einen festen Sitz. Wegen der Aufrechterhaltung einer augenärztlichen Therapie und der erforderlichen Sicherheit darf die Lehrkraft das Abnehmen der Brille nicht veranlassen.”

Wir  alle sind sehr an der  Gesundheit und Sicherheit Ihrer Kinder interessiert.
Dennoch sind sich Schulleitung und Sportlehrkräfte darin einig, dass nicht die
Sportlehrkräfte, sondern Sie als Erziehungsberechtigte - in Absprache mit entsprechenden Fachärzten und Fachärztinnen – Verantwortung für Ihre Kinder 
über das Tragen einer zweckmäßigen Brille im Schulsport übernehmen sollten, 
denn nur Sie können beurteilen, welche Brille für Ihr Kind im Sportunterricht 
sinnvoll ist, Sie müssen schließlich auch für einen Großteil der Kosten
aufkommen.

Die Kosten für eine schulsportgerechte Brille werden von den Krankenkassen im 
Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nur teilweise übernommen. Im Rahmen des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes werden bei unfallbedingten Beschädigungen einer Brille die Wiederherstellungskosten der Gläser erstattet.

Ab dem Schuljahr 2010/2011 würden wir Sie daher bitten, bei Schülern/innen, die im Sportunterricht eine Brille tragen, eine entsprechende Bescheinigung eines Optikers oder Augenarztes vorzulegen.