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Das Matthias-Claudius-Sozialwerk Bochum ist der Dachverband verschiedener selbstständiger Einrichtungen, die unter einer gemeinsamen Zielvorstellung arbeiten.

Strukturen des Trägers

Wir sind eine private Schule in freier Trägerschaft.

Kein öffentliches Amt oder Organ verwaltet unsere Schulbelange, sondern der Trägerverein Matthias-Claudius-Schulen Bochum e. V. (TV) verantwortet und verwaltet durch seinen Verwaltungsrat entscheidende Bereiche wie Finanzen, Personalangelegenheiten und Schüler:innenaufnahme unserer Schulen. Dies geschieht natürlich im Rahmen der rechtlichen Vorgaben des Landes und unter bezirklicher Schulaufsicht. Der Trägerverein übt die Trägerschaft der Schulen im Sinne der Präambel der Satzung des Trägervereins aus. Weitere Organe des Trägervereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Die Idee ist dabei, dass Eltern und Lehrer:innen gemeinsam mit weiteren sachkundigen Personen die Geschicke der Schulen lenken. Der Trägerverein unterhält zwei Schulen: Die Grundschule und die weiterführende Schule (Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe). Die Mitglieder des Trägervereins sind Einzelpersonen wie Eltern, Lehrer:innen sowie Außenstehende, die die Entstehung und die Entwicklung der Schulen mittragen.

Der TV schließt mit den Eltern jedes neu aufzunehmenden Kindes einen Schulvertrag. Dieser stellt das Schulverhältnis auf eine für beide Seiten (Schulträger und Erziehungsberechtigte) nachlesbare rechtliche Basis. Ein Grundgedanke ist, dass die Eltern ihre Verantwortung für die Erziehung ihres Kindes nicht einfach der Schule übergeben und dass ebenso die Schule nicht einfach die Erziehungsvorstellungen der Eltern ausführt. „Die Schule kann ihre Zielsetzung nur erreichen, wenn Eltern, Lehrer und Schüler zusammenarbeiten. Die Vertragspartner verpflichten sich, nach Kräften zur Verwirklichung der Zielsetzung des Schulträgers beizutragen.“

    Der Verwaltungsrat (VR) ist das geschäftsführende Organ des Trägervereins. Er beschließt lt. Geschäftsordnung des TV über alle Angelegenheiten des TV. Er setzt sich aus Vertreter:innen der Schulpflegschaften der Matthias-Claudius-Schulen, aus Vertreter:innen der Lehrer:innen beider Schulen, dem Vorstand des Trägervereins sowie weiteren gewählten Vertreter:innen des Trägervereins zusammen. Die Mitwirkung der Lehrerinnen und Lehrer beim Schulträger erfolgt also hier durch die/den vom Kollegium entsandten Lehrervertreter:in im Verwaltungsrat sowie lt. Satzung durch den stellvertretenden Schulleiter. Zu den Tagesordnungen der i. d. R. monatlichen Sitzungen des Verwaltungsrats gehören unter anderem folgende Punkte:

    • Informationsaustausch über aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in den Schulen
    • Schüler:innenaufnahmen
    • Schulvertrag
    • Lehrer:innenberufungen
    • Besetzung von Funktionsstellen (Schulleitung) und Beförderungsstellen
    • Einsetzung von Ausschüssen
    • Bildung von Arbeitsgruppen zur Arbeit an Schwerpunktthemen
    • Arbeitsbe- und -entlastung an Schlüsselpositionen
    • Mitwirkungsordnung
    • Gymnasiale Oberstufe
    • Beratung von Konzepten zur beruflichen Eingliederung von Schüler:innen mit Behinderung nach der Klasse 10
    • Zusammenarbeit zwischen Grund- und Gesamtschule
    • größere Schulveranstaltungen
    • Nachbarschaftspflege
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • größere Anschaffungen

    Wort des Schulträgers

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